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Aktuelle Meldungen aus Hessen
28. März 2012
 

Am 12.03.2012 wurde Herr Bode erneut als Bezirksvorsitzender bestätigt.

 
20. Februar 2012
 

Positivliste für KddR-Refresherkurse

Der VPT hat als Mitglied der Konföderation der deutschen Rückenschulen (KddR) eine Positivliste verabschiedet, die alle vom VPT angebotenen Refresherkurse enthält, mit denen man eine KddR-Rückenschullehrerlizenz verlängern kann. Die Liste kann hier heruntergeladen werden. Kontakt- und Anmeldestelle für die Kurse sind die regionalen Landesgruppen im VPT.

Positivliste KddR-Refresher vom 20.02.2012 - PDF (106KB)
 
12. Dezember 2011
 

Geschäftsstelle

Auf unsere Landesgruppenvorstandssitzung am 9.12.2011 wurde Herr Hans-Heinrich Hübbe erneut in seinem Amt als Landesvorsitzender für vier Jahre bestätigt. Herr U. Pohl ist zum stell. Landesvorsitzender gewählt worden.

 
7. November 2011
 

Jahresmitgliederversammlung

Am 6.11.2011 hat  unsere gut besuchte Jahresmitgliederversammlung stattgefunden. Neben dem Vortrag unseres Präsidenten Herrn Kellermann wurde ein Fachvortrag über die Entwicklung der Manuellen Therapie von Herrn Reichert (VPT Team Akademie), gehalten, den wir Ihnen anbei zur Verfügung stellen.

Vortrag (PDF, 336 KB)

 
28. Oktober 2011
 

Osteopathielehrgang

Besonders möchten wir auf einen neuen 5-Jahres-Osteopathielehrgang hinweisen:

Start:

Teil 1 und 2: Kraniosakrale Therapie 1,
weitere Termine folgen ab 2012

14.-16.09.2012 und 05.-07.10.2012

Leitung: Dozententeam AIO
Ort: Wiesbaden
Gebühr: Mitglieder:           366,-- €
Nichtmitglieder: 495,-- €

Teile 1 und 2
 
28. Oktober 2011
 

Start eines neuen Lehrgangs Manuelle Therapie

Die Weiterbildung ist von den Kostenträgern anerkannt und umfasst eine Serie von 12 Kursen mit insgesamt 340 UE, inkl. Abschlussprüfung.

Weitere Termine:

in 2012
14.-17.06.2012
02.-05.08.2012
18.-21.10.2012

Leitung: MT-Team, VPT Akademie
Ort: Eiterfeld
Gebühr: Mitglieder:           65,-- € pro Kurstag
Nichtmitglieder: 80,-- € pro Kurstag
zzgl. Skript- und Prüfungsgebühr
 
15. August 2011
  Bezirk Kassel
Herr Wehner wurde erneut als Bezirksvorsitzender in seinem Amt bestätigt, stell. Bezirksvorsitzender ist Herr Mönch.

Bezirk Alsfeld
Herr Hans-Heinrich Hübbe ist weiterhin Bezirksvorsitzender, Alex Hübbe sein Stellvertreter.

Bezirk Gießen
Herr Keller ist als Bezirksvorsitzender erneut gewählt worden, sein Stellvertreter ist Marcel Kloos.
 
3. November 2010
 

Neue Heilmittelvereinbarung in Hessen

In Hessen sind als Heilmittelausgabenvolumen 259 Millionen Euro  für das Jahr 2010 vereinbart worden. Damit liegen die Planzahlen für dieses Jahr deutlich über den Ist-Zahlen von 2009 (229 Mio. Euro), was sich auch in den Richtgrößen wiederspiegelt, die um 6,19 Prozent angehoben wurden, bei Kinderärzten sogar um mehr als 20 Prozent.

Dieser Wert wurde von den Ärzten um mehr als 5 Prozent unterschritten. Die Heilmittel-Richtgrößen der einzelnen Fachgruppen werden um 6,19 Prozent angehoben.  Damit solle die Versorgung der Patienten mit Heilmitteln für dieses Jahr in Hessen gesichert sein, meldet die KV Hessen in einer Pressemitteilung.

In 2007 war es in Hessen zu erheblicher Unruhe unter Ärzten und Heilmittelerbringern gekommen, weil rund 1.700 Ärzte sich mit zum Teil erheblichen Regressandrohungen aus Heilmittelverordnungen konfrontiert sahen.

Ganz konkret: Praxisinhaber sollten ihre Ärzte über die gute Nachricht ausführlich informieren – auch wenn die KV Hessen dies gerade getan hat. Besonders vor dem Hintergrund der von den Kassen veröffentlichten Ist-Ausgaben in Hessen, die deutlich unter dem jetzt vereinbarten Heilmittelausgabenvolumen liegen, dürfte ein Gespräch mit den Ärzten für Entspannung sorgen.
 
26. September 2009
  Beschränkte Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26.08.2009 abschließend über die Fälle einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten entschieden (3 C 19.08). Die Entscheidung lautet wie folgt:

Physiotherapeuten können eine sektorale Heilpraktikererlaubnis von ihrem Gesundheitsamt beanspruchen. Diese wird jedoch nicht ohne eine eingeschränkte Heilpraktikerprüfung gewährt. Der Physiotherapeut, der den Patienten ohne vorherige ärztliche Verordnung oder ärztliche Delegierung empfangen und behandeln will, muss daher in seinem beruflichen Bereich die (bis jetzt noch nicht existente) sektorale Heilpraktikerprüfung ablegen. Dies wird den Physiotherapeuten sicher nicht schwer fallen, aber den Gesundheitsämtern in erheblichem Maße missfallen. Sie müssen nämlich die Regeln für eine sektorale Heilpraktikerprüfung im Bereich der Physiotherapie erst erarbeiten und nach diesem System prüfen, für andere Heilkundeberufe müssen ebenfalls andere Regeln erarbeitet und zu Prüfungsthemen gestaltet werden.

Damit ist das ursprüngliche Ziel nicht ganz erreicht, da wir für unsere Physiotherapeuten eine sektorale Heilpraktikererlaubnis ohne Prüfung beansprucht hatten, dieses Recht allerdings nur zugesprochen bekommen haben nach erfolgreich abgelegter Prüfung. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bleibt den Physiotherapeuten nur zuzuraten, bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt die Prüfung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis ablegen zu können. Eine u.U. nützliche Anleitung zur Vermittlung der hierzu notwendigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Erklärung darüber, dass bei keiner anderen Behörde ein Antrag nach dem Heilpraktikergesetz gestellt ist, über den noch nicht entschieden wurde bzw. eine Angabe darüber, ob und bei welcher Behörde zuvor ein Antrag gestellt wurde,
  • Erklärung darüber, dass beabsichtigt ist, den Beruf des Heilpraktikers im Kreis und im sektoralen Bereich des erlernten medizinischen Fachberufs als ... auszuüben,
  • eine beglaubigte Fotokopie des Schulabschlusszeugnisses,
  • ein amtliches Führungszeugnis,
  • ein ärztliches Zeugnis zu der Aussage, dass nicht infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt,
  • Erklärung darüber, dass kein gerichtliches oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
  • eine beglaubigte Fotokopie des Personalausweises bzw. der Geburtsurkunde zum Nachweis über die Staatsbürgerschaft
  • kurzgefasster Lebenslauf.
Da nicht auszuschließen ist, dass der Arbeitsaufwand für die Gesundheitsämter nicht mehr zu bewältigen ist, dürfte eine Abschaffung des Heilpraktikergesetzes nicht außer Frage stehen.

 
22. September 2008
 

Ab 01.07.2008:

Schülern, die sich in der Weiterqualifikation zum Physiotherapeuten befinden, und Studierenden in der Physiotherapie wird auf Antrag ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag in Höhe von 4,00 Euro (Ostdeutschland) bzw. 5,00 Euro (Westdeutschland) gewährt. Als Nachweis muss den Landesgruppen des VPT eine aktuelle Schul-/Studienbescheinigung vorgelegt werden.

 

22. September 2008
  Masterstudiengang "Physiotherapie" in Fellbach-Schmiden
Im November 2008 wird die Dresden International University (DIU) gemeinsam mit der VPT Akademie den berufsbegleitenden Masterstudiengang "Physiotherapie" starten. Der Studiengang bietet die Möglichkeit, Kenntnisse in therapiebezogener Forschung im Hinblick auf die Entwicklung der Physiotherapie zu erwerben. Nach zwei Jahren Studium, bestandener Masterprüfung und erfolgreicher Disputation der Masterthesis wird der akademische Grad Master of Science im Studiengang "Physiotherapie" (M. Sc.) verliehen. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen zum Studiengang.
 

22. September 2008
 

Die Krankenkassen, speziell die AOK, verändert die Frequenzen evtl. auch die Menge der verordneten Heilmittelleistungen bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls meistens ohne Absprache mit den verordneten Ärzten. Änderungen der Heilmittelfrequenz und Menge bedürfen jedoch der Rücksprache mit dem med. Dienst oder des ausstellenden Arztes laut Heilmittelrichtlinien.

Unser Bezirksvorsitzender der Bezirksstelle Frankfurt, Uli Pohl, enwickelte nachfolgendes  Formblatt, das an die ausstellenden Ärzte gefaxt werden sollte mit der Bitte um Rücksendung an den Leistungserbringer.

Die retournierten ausgefüllten Formblätter bitten wir, an die Geschäftsstelle zu faxen, damit wir ggfls. bei den Krankenkassen intervenieren können.

Formblatt  (PDF, 10 KB)


 

22. September 2008
  HESSEN: Verordnung außerhalb des Regelfalles:

Keine Rezeptgenehmigung bei:

alle Diagnosegruppen

  • VdAK Kassen
  • Bundesknappschaft
  • folgende BKK’S:

    BKK 24 BKK Goetze & Partner
    BKK Äsculap BKK Grillo- Werke AG
    BKK Aktiv BKK Gruner + Jahr
    BKK Allianz BKK Henschel Plus
    BKK Bahn BKK Hoechst
    BKK Barmag- Steinmüller BKK Hypo Vereinsbank
    BKK Bayer  BKK Kaufhof/Metro
    BKK Bertelsmann BKK Köln (gemeinsame)
    BKK Brökelmann, Jäger und Busse (BJB) BKK Krups- Zwilling
    BKK BVM BKK Medicus
    BKK Continental BKK mh plus (Mann+Hummel)
    BKK Daimler-Chrysler BKK Miele
    BKK Demag Krauss-Maffei BKK Neue
    BKK Deutsche BKK Novitas
    BKK der Partner (früher Curania) BKK Pfalz
    BKK der Koenig & Bauer AG (KBA) BKK Rheinische Kalksteinwerke
    BKK Diakonie BKK Rheinland
    BKK Dräger + Hanse BKK Riedel de Haen
    BKK Dr.Oetker  BKK Ruhrgebiet
    BKK Energieverbund BKK Siemens
    BKK Essanelle BKK Taunus
    BKK E.ON Ruhrgas BKK Tonindustrie Heisterholz
    BKK Falke BKK Vaillant
    BKK Firmus BKK Victoria DAS
    BKK Ford  BKK Vital
    BKK Fortisnova BKK Vor Ort 
    BKK FTE BKK Vorwerk
    BKK für Heilberufe BKK WMF
    BKK Gesundheit BKK ZF & Partner
    BKK Gildemeister-Seidensticker BKK Schwellingen
    BKK Neckermann  


  • AOK – Hessen:      ZN 1         AT 3                LY 2/3     EX 4
  • IKK – Hessen:        ZN 1/2     AT 3                LY 2/3     EX 4
  • LKK Hessen:          ZN 1/2     AT 3                LY 2/3     EX 4
  • BKK Zeiss-Schott: ZN 1/2     AT 3                LY2/3.     EX 4

Stand 16.2.06, Verband Physikalische Therapie Hessen

Trotz sorgfältiger Prüfung kann leider keine Gewähr übernommen werden

 

22. September 2008
  Krankenkassen

Wir möchten dringend darauf hinweisen, dass Änderungen vor allem des Fachpersonals den Krankenkassen gemeldet werden muss. Besonders wichtig ist dies auch, wenn das Fachpersonal zusätzliche Abrechnungspositionen aufweist. Wird dies versäumt, so ist die Krankenkasse laut Rahmenvertrag bei der Nichtmeldung von Fachpersonal berechtigt, die Zulassung zu entziehen.

Eine Zertifikatsleistungsabgabe darf nur durch zertifiziertes Fachpersonal abgegeben werden. Erfolgt dies durch anderes Personal, so ist auch hier mit großen Schwierigkeiten seitens der Krankenkasse zu rechnen. Dies kann bis zum Zulassungsentzug führen.

 

 22. September 2008
  Geschäftsstelle

Wir bitten alle Mitglieder, bei Änderungen, die den Status oder die Anschrift betreffen, sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen, da dies sonst immer zu Missverständnissen führt. Auch der Statuswechsel vom angestellten Mitglied zum freien Mitarbeiter sollte angezeigt werden, da die Informationen des Verbandes auf den Status des Mitgliedes abgestimmt werden und wichtige Informationen Sie sonst nicht erreichen.
 



     
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Telefon 0 60 81 / 5 73 48
Telefax 0 60 81 / 5 73 41
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